Ausgangsbeschränkung für Bayern ab 21.03.2020 um 00:00 Uhr.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in Bayern ab Samstag, 23.03.2020 um 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem:

-der Weg zur Arbeit
-notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
-Arzt- und Apothekenbesuche
-Hilfe für andere Menschen
-Besuche von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von   Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
-Sport wie bspw. Joggen und Bewegung an der frischen Luft
-Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
-Handlungen zur Versorgung von Tieren




NEU eine Kontaktperson, die nicht im Haushalt mit wohnt darf man außerhalb der Wohnung treffen


Außgangsbeschrängung gilt bis voraussichtlich 10.05.2020